SEELENSCHWITZEN
Seelenschwitzen beschreibt das Spannungsfeld zwischen Körperlichkeit, emotionaler Transformation, kollektiver Erfahrung und individueller Verarbeitung. Wie können soziale, psychische und politische Spannungsfelder sichtbar gemacht werden? Wer schwitzt – und warum? Wo brodelt Wut, Angst, Zuversicht, Hoffnung? Was bleibt zurück, wenn die Emotion verdampft? Und wie können wir uns über das gemeinsame „Schwitzen“ als Gesellschaft wieder näherkommen?
Kunst im öffentlichen Raum Tirol lädt unter dem Themenschwerpunkt Seelenschwitzen 2026 künstlerische Arbeiten aller Sparten – Intervention, Skulptur, Klang oder Performance – ein, den öffentlichen Raum in ein Spielfeld unterschiedlicher emotionaler und körperlicher Prozesse zu verwandeln.
Schlagwörter: Körperlichkeit – Emotionen – Spannungsfelder – Interventionen
EINREICHFRIST
17.08.2025
[erstellt mit Hilfe von Klar und Verständlich (K&V) von Multisprech]
„Seelenschwitzen“ bedeutet: Starke Gefühle wie zum Beispiel Wut, Angst oder Hoffnung. Diese Gefühle erleben wir allein und gemeinsam. Dabei stellen sich wichtige Fragen. Wer fühlt diese starken Emotionen – und warum? Wo entstehen Wut, Angst oder Zuversicht? Was bleibt übrig, wenn das Gefühl wieder verschwindet? Und wie können wir als Gesellschaft durch gemeinsames Fühlen wieder näher zusammenfinden?
Im Jahr 2026 lädt „Kunst im öffentlichen Raum Tirol“ Künstlerinnen und Künstler ein, sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Dabei können sie mit verschiedenen Formen arbeiten, wie etwa mit Kunstaktionen im Freien, mit Skulpturen, Klang oder Performance. Die Kunst soll im öffentlichen Raum stattfinden.
Die Förderschiene Kunst im öffentlichen Raum wird seit 2008 in einer Kooperation zwischen dem Land Tirol und der Künstler*innen Vereinigung Tirol durchgeführt und aus Mitteln des Landes Tirol finanziert. Für das Jahr 2026 wird diese zum sechsten Mal unter einem von der Künstler*innen Vereinigung Tirol verfassten thematischen Schwerpunkt ausgeschrieben, der als inhaltliche Klammer beim Verfassen der Konzepte sowie bei der Umsetzung der Projekte dienen soll. Das Ziel des Förderschwerpunkts ist es, zeitgenössische Kunst- und Kulturprojekte im öffentlichen Raum zu fördern, um so die Auseinandersetzung mit aktuellen gesellschaftlichen Fragestellungen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen und einen Dialog über kulturelle, soziale und politische Thematiken anzustoßen. Kunst im öffentlichen Raum soll Diskussionen auslösen und ein integrativer Bestandteil bei der Entwicklung von Perspektiven sein.
Den künstlerischen Formaten sind dabei keine Grenzen gesetzt. Es werden sowohl permanente skulpturale Kunstprojekte, temporäre Interventionen sowie partizipative, performative und dialogische Formate im öffentlichen ländlichen und städtischen Raum gefördert. Besondere Beachtung finden Projekteinreichungen, die ortsspezifisch angelegt sind, vermittelnde Formate berücksichtigen und denen eine nachhaltige Umsetzung inhärent ist. Um ein möglichst diverses Publikum erreichen zu können, sollten die Projekte eine Synergie zwischen künstlerischer Praxis und Alltagskultur darstellen. In diesem Sinne sind die Spielorte der Projekte so vielfältig wie die Projekte selbst und eröffnen die Möglichkeit, Kunst über die Grenzen von Kulturinstitutionen hinaus erfahrbar zu machen.
FORMALE KRITERIEN
• Der Ausschreibungstext soll als Ausgangspunkt und inhaltliche Klammer für das eingereichte Projekt dienen.
• Die Projekte müssen in Tirol, im öffentlichen ländlichen oder städtischen Raum, umgesetzt werden und sich mit den spezifischen Gegebenheiten des jeweiligen ausgewählten Ortes auseinandersetzen.
• Ausgewählte Projekte müssen innerhalb des Zeitraums März bis November 2026 realisiert werden können.
• Nach Jury-Zuspruch ist die Voraussetzung für die Förderung des Landes das Vorliegen allfälliger für die Realisierung notwendiger Genehmigungen sowie eine Zustimmung der Standortgemeinde(n) zum eingereichten Projekt. Für die Beschaffung der behördlichen Genehmigungen ist die*der Projektnehmer*in verantwortlich.
• Ausgeschlossen sind die nachträgliche Förderung oder der Ankauf eines bereits realisierten Kunstwerks, klassische „Kunst am Bau“-Projekte, Publikationen, die nicht Teil eines Projekts sind sowie Veranstaltungen im öffentlichen Raum wie Konzerte oder Theateraufführungen ohne inhaltlichen Zusammenhang mit der Förderaktion.
ZIELGRUPPE
Die Ausschreibung richtet sich an Künstler*innen, Künstler*innenkollektive, Architekt*innen und Kurator*innen, die im Bereich der zeitgenössischen Kunst tätig sind und ihren (Wohn-)Sitz im EWR oder der EFTA haben.
DOTIERUNG
Die Aktion Kunst im öffentlichen Raum des Landes Tirol ist im Jahr 2026 mit EUR 80.000,- dotiert. Die Höhe der Förderung des Landes der zur Umsetzung empfohlenen Projekte aus dieser Aktion kann nach Empfehlung der Jury bis 100% der förderbaren Gesamtkosten betragen. Aus den eingereichten Projekten werden zwei bis vier Projekte zur Realisierung geladen.
JURY
Drei unabhängige Fachjuror*innen, die gemeinsam vom Land Tirol und der Künstler*innen Vereinigung Tirol bestellt werden, wählen aus den eingereichten Projekten aus und erarbeiten einen Fördervorschlag. Die Entscheidung über die Förderungen trifft das für kulturelle Angelegenheiten zuständige Mitglied der Tiroler Landesregierung.
MITGLIEDER DER JURY
Sarah Decristoforo (Künstlerin, Linz)
Ingrid Mayrhofer-Hufnagl (Künstlerin, Architektin, Researcherin, Salzburg)
Peter Kozek (Künstler, Wien)
EINREICHUNGSUNTERLAGEN
Einreichungen bitte ausschließlich per E-Mail an koer-tirol@kuveti.at / Betreff: Einreichung KOER 2026
• Ausführliche Projektbeschreibung inklusive Vermittlungsformate (max. 8 Seiten, DIN A4): Text, Visualisierung in Form von Skizzen, Renderings oder Modellfotos.
• Kosten- und Finanzierungsplan (Material- und Produktionskosten, Reise- und Unterbringungskosten, Honorare, Recherchekosten, Kosten für Produktionsassistenz vor Ort, Kosten für technische Umsetzung, Auf- und Abbau bzw. Wartung, Vermittlungsformate, projektbezogene Kommunikationsmittel. Taggeld und Verpflegungskosten können nicht abgegolten werden.)
• Zeitplan für die Umsetzung des Projekts
• Ausgefülltes Datenblatt
• Angaben zur/zu den Projekteinreicher*innen
• Dokumentation bisheriger künstlerischer Tätigkeiten
EINREICHFRIST
17.08.2025
BEKANNTGABE JURYENTSCHEIDUNG
Herbst 2025
RECHTSGRUNDLAGEN
Aus der Einreichung entsteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die Entscheidung der Jury kann nicht beeinsprucht werden. Die Zuerkennung der Fördermittel und die Abwicklung des Förderverfahrens obliegen dem Land Tirol im Rahmen der geltenden Subventionsrichtlinien. Die Realisierung der geförderten Projekte muss entsprechend dem Projektzeitplan erfolgen.
Hinweis zur Projektkalkulation: Eigenleistungen können zu einem Stundensatz gemäß dem Honorarspiegel der Fair-Pay Richtlinien in Österreich (www.kuveti.at/kulturpolitik-paytheartistnow/) in der Kalkulation angeführt und entsprechend dem Leistungsblatt der Aktion Kunst im öffentlichen Raum abgerechnet werden. Diese Richtlinie ist nur auf Förderverfahren im Rahmen der Aktion Kunst im öffentlichen Raum bezogen.
Der/Die Einreicher*in erklärt sich damit einverstanden, dass ihr/sein Name sowie eingereichtes Bildmaterial, Skizzen oder andere Visualisierungen z.B. für Medienberichte oder die Homepage des Landes Tirols sowie die Homepage www.koer-tirol.at veröffentlicht werden dürfen.
AUGENMERK
Sensibilität bezüglich Genderfragen und gesellschaftlichen Ausschlussmechanismen bei Konzeption und Umsetzung des Projekts wird erwartet.
Barrierefreie Zugänge zum jeweiligen Projekt sollen im Konzept bereits mitgedacht werden.
KONTAKT
Richten Sie Ihre Fragen gerne via koer-tirol@kuveti.at an Bettina Siegele und Cornelia Reinisch-Hofmann. Für eine Produktionsassistenz bzw. die technische Umsetzung vor Ort ist die/der Projektnehmer*in verantwortlich.
WEITERE INFORMATIONEN
Die Künstler*innen Vereinigung Tirol ist für die inhaltliche Ausrichtung, Ausschreibung, Bewerbungen und Bestellung der Jury verantwortlich. Während der Realisierungsphase kümmert sie sich um die Öffentlichkeitsarbeit und steht den Projektnehmer*innen beratend bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit den Projekten zur Seite. www.koer-tirol.at/faq/